agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 23. September 2026

§ 1 Anbieter und Geltung

  1. PUR ist ein Angebot der VitalHero GmbH, Keisslergasse 18, 1140 Wien, Österreich, Firmenbuch FN 672328v, Handelsgericht Wien, UID ATU82965016, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kranawetter (nachfolgend „PUR"). Kontakt: team@vertrag-pur.com.
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software PUR unter app.vertrag-pur.com (nachfolgend „Software") zwischen PUR und dem Kunden.
  3. PUR schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB und § 1 KSchG. Verbraucher können PUR nicht nutzen.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn PUR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.
  5. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrages. Soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, geht er diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss, Konto, Vertretung

  1. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn eine Person bei der Registrierung für eine Firma diese AGB und den AVV mit einem Haken annimmt und das Konto über den Bestätigungslink freischaltet. Vertragspartner von PUR ist die dabei angegebene Firma (nachfolgend „Kunde").
  2. Wer registriert, versichert, für den Kunden handeln zu dürfen. Fehlt ihm diese Befugnis, haftet er PUR gegenüber persönlich wie der Kunde.
  3. Jeder Kauf eines Kontingents (§ 7) ist ein eigener Vertrag zu diesen AGB.
  4. PUR hält diese AGB unter vertrag-pur.com/agb in der jeweils geltenden und jeder früheren Fassung zum Abruf, Speichern und Ausdrucken bereit.
  5. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde meldet PUR unverzüglich an team@vertrag-pur.com, wenn er annimmt, dass ein Unbefugter sie kennt.

§ 3 Leistungen

  1. PUR ist eine Software zur Vorbereitung und Durchführung von Vertragsverhandlungen im Einkauf. Der Kunde lädt eigene Vertragsunterlagen hoch und macht Angaben zu seiner Ausgangslage und seinen Zielen. Die Software analysiert die Unterlagen maschinell, schlägt je Klausel eine Verhandlungsposition, einen Textvorschlag und eine Verhandlungsgrenze vor, ermöglicht den Austausch von Fassungen mit der Gegenseite und den Export im Word-Format.
  2. Eine Analyse umfasst einen Vertrag mit den zugehörigen Unterlagen (Vertrag, AGB der Parteien, Anlagen, Angebote, Protokolle) bis zu einem Umfang von 60 Seiten, gleich in wie vielen Dateien. Eine Seite sind rund 3.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Jede angefangenen weiteren 60 Seiten zählen als eine weitere Analyse. Umfang und Zahl der Analysen zeigt die Software vor dem Start an.
  3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung in der Software zum Zeitpunkt des Kaufs. Weitergehende Beschaffenheiten schuldet PUR nur, wenn sie in Textform vereinbart sind.
  4. PUR entwickelt die Software weiter und darf Funktionen ändern, ersetzen oder entfallen lassen, solange der Kern der Leistung für bereits gekaufte Kontingente erhalten bleibt. Dazu gehört, das eingesetzte KI-Modell und dessen Anbieter zu wechseln (siehe AVV, Anlage 3).

§ 4 Keine Rechtsberatung, Ergebnisse der KI

  1. PUR ist ein Werkzeug, mit dem der Kunde seine eigenen Verträge selbst prüft und verhandelt. PUR erbringt keine Rechtsberatung und keine rechtliche Vertretung, nimmt keine rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls vor und verfasst keine Urkunden für den Kunden. PUR ist keine Rechtsanwaltskanzlei.
  2. Die Ergebnisse der Software werden automatisiert mit Hilfe von KI-Modellen erzeugt. Sie sind Entscheidungsvorlagen. Sie können unvollständig, unzutreffend oder veraltet sein, und dieselbe Eingabe kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
  3. Der Kunde prüft jedes Ergebnis selbst, bevor er es verwendet, insbesondere Tatsachenangaben, Rechtsfolgen und Textvorschläge. Ob, wie und nach welcher rechtlichen Prüfung er ein Ergebnis übernimmt, einer Gegenseite vorlegt oder unterschreibt, entscheidet allein er. Für Fragen, deren Beantwortung eine Rechtsberatung erfordert, zieht der Kunde eine dazu befugte Person bei.

§ 5 Nutzer, Organisation und Gäste

  1. Der Kunde kann weitere Personen in seine Organisation und zur Mitarbeit an einzelnen Verträgen einladen und Vertreter der Gegenseite als Gast ohne eigenes Konto einladen. Er ist für das Verhalten aller von ihm Eingeladenen verantwortlich wie für sein eigenes.
  2. Der Kunde entscheidet, welche Stände er der Gegenseite übergibt. Er stellt sicher, dass er Inhalte mit der Gegenseite teilen darf, einschließlich Vertraulichkeitsabreden mit Dritten.
  3. Einladungslinks sind persönlich und vertraulich. Gibt der Kunde oder ein Eingeladener einen Link weiter, trägt der Kunde die Folgen. Der Kunde kann Einladungen in der Software jederzeit zurückziehen.
  4. Gäste werden nicht Vertragspartner von PUR. Sie dürfen die Software nur im Rahmen der Einladung nutzen.

§ 6 Pflichten des Kunden, zulässige Nutzung

  1. Der Kunde versichert, dass er die Rechte an den hochgeladenen Inhalten hat oder sie jedenfalls für die Zwecke dieses Vertrages nutzen, PUR überlassen und mit der Gegenseite teilen darf.
  2. Der Kunde stellt keine Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO und keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen nach Art. 10 DSGVO ein (AVV § 3).
  3. Der Kunde nutzt die Software nur für eigene geschäftliche Zwecke und nicht rechtswidrig. Er hält die Nutzungsrichtlinien der von PUR eingesetzten KI-Anbieter ein, soweit sie für die Nutzung der Software gelten; PUR nennt sie auf Anfrage.
  4. Untersagt ist insbesondere,
    a) Zugangs-, Sicherheits- oder Bezahlschranken zu umgehen,
    b) die Software automatisiert auszulesen, mit Lasttests zu belegen oder ihren Betrieb zu stören,
    c) die Software zurückzuentwickeln, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt,
    d) die Software oder ihre Ergebnisse zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder KI-Modell zu entwickeln oder zu trainieren,
    e) den Zugang Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, soweit § 5 es nicht vorsieht.
  5. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, darf PUR den Zugang vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr erforderlich ist, und den Kunden darüber unverzüglich informieren. Der Kunde hält PUR schad- und klaglos gegenüber Ansprüchen Dritter, die auf einem schuldhaften Verstoß des Kunden oder seiner Eingeladenen gegen diesen Paragrafen beruhen.

§ 7 Kontingente, Preise, Zahlung

  1. Der Kunde kauft Kontingente an Analysen (§ 3 Abs. 2). Angeboten werden derzeit:
    a) ein Pilot mit zwei Analysen als einmaliger Kauf, je Kunde einmal erhältlich;
    b) Jahrespakete mit fünf oder zehn Analysen je Vertragsjahr als Abonnement. Größere Mengen vereinbart PUR auf Anfrage gesondert.
  2. Es gelten die Preise, die die Software unmittelbar vor dem Kauf anzeigt. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU, die eine gültige UID angeben, geht die Steuerschuld auf den Kunden über (Reverse Charge); der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.
  3. Bezahlt wird beim Kauf über den Zahlungsdienstleister Stripe. Beim Jahrespaket wird das Entgelt jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres fällig. Rechnungen stellt PUR elektronisch aus.
  4. Gültigkeit: Ein Kontingent aus dem Pilot kann zwölf Monate ab Kauf genutzt werden. Ein Kontingent aus einem Jahrespaket kann bis zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres genutzt werden. Nicht genutzte Analysen verfallen danach und werden nicht erstattet oder übertragen. Grund dafür ist, dass PUR Modell-, Rechen- und Speicherkapazität je Periode vorhält und kalkuliert.
  5. Eine Analyse gilt als verbraucht, sobald sie gestartet ist. Scheitert eine Analyse aus Gründen, die PUR zu vertreten hat, schreibt PUR dem Kunden eine Analyse gut; weitere Ansprüche wegen des Scheiterns bestehen im Rahmen von § 10 und § 11.
  6. Das Jahrespaket verlängert sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn der Kunde es nicht vor Ablauf des Vertragsjahres kündigt. Kündigen kann er jederzeit in der Software (Kundenportal des Zahlungsdienstleisters) oder in Textform; die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Vertragsjahres.
  7. Preisänderungen gelten für neue Käufe und für Verlängerungen von Jahrespaketen. PUR teilt eine Preisänderung für eine Verlängerung spätestens sechs Wochen vor dem Ende des Vertragsjahres in Textform mit; der Kunde kann dann bis zum Ende des Vertragsjahres kündigen.
  8. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf PUR die Nutzung neuer Analysen sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Der Zugang zu bestehenden Verträgen und ihr Export bleiben erhalten.

§ 8 Rechte

  1. Software: PUR räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Alle übrigen Rechte an der Software verbleiben bei PUR.
  2. Inhalte des Kunden: Die hochgeladenen Unterlagen und alle Eingaben bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt PUR die Rechte ein, die zur Erbringung der Leistung nötig sind, auch gegenüber den eingesetzten Dienstleistern.
  3. Ergebnisse: Im Verhältnis zu PUR stehen die Ergebnisse, die die Software für den Kunden erzeugt, dem Kunden zu. Er darf sie uneingeschränkt verwenden. PUR sichert nicht zu, dass Ergebnisse urheberrechtlich geschützt sind oder dass nicht ähnliche Ergebnisse auch für andere Kunden entstehen.
  4. Kein Training: PUR verwendet die Inhalte der hochgeladenen Unterlagen nicht zum Training von KI-Modellen und verpflichtet die eingesetzten KI-Anbieter ebenso.
  5. Anonymisierte Auswertung: PUR darf Daten aus der Nutzung der Software anonymisieren und in dieser Form zur Qualitätssicherung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Software verwenden. Dazu gehören statistische Auswertungen je Klauseltyp ab einer Mindestfallzahl und redigierte Klauseltexte, aus denen Namen, Firmen, Anschriften, Beträge und sonstige identifizierende Angaben entfernt sind. Anonymisierte Daten lassen keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Vertragspartner oder einzelne Personen zu; PUR gibt sie nicht an Dritte weiter. Für personenbezogene Daten regelt § 1 Abs. 5 AVV dasselbe.

§ 9 Verfügbarkeit

  1. PUR betreibt die Software mit angemessener Verfügbarkeit nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet PUR nur, wenn sie gesondert vereinbart ist.
  2. Wartungsarbeiten führt PUR nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt längere Unterbrechungen vorher in der Software an.
  3. Die Software ist auf Leistungen Dritter angewiesen (Hosting, Datenbank, KI-Modelle, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung). Störungen dort, die PUR nicht zu vertreten hat, sind keine Pflichtverletzung von PUR.

§ 10 Gewährleistung

  1. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
  2. PUR behebt gemeldete Mängel in angemessener Frist nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Gutschrift der betroffenen Analyse. Gelingt das nicht, kann der Kunde für den betroffenen Kauf Preisminderung verlangen oder, bei einem nicht geringfügigen Mangel, vom betroffenen Kauf zurücktreten.
  3. Dass Ergebnisse der KI im Sinne von § 4 Abs. 2 im Einzelfall unzutreffend oder unvollständig sind, ist für sich allein kein Mangel, solange die Software im Übrigen wie beschrieben arbeitet.
  4. Gewährleistungsansprüche sind binnen sechs Monaten ab Bereitstellung der betroffenen Leistung gerichtlich geltend zu machen.

§ 11 Haftung

  1. PUR haftet unbeschränkt für Vorsatz, krass grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Für sonstige grobe Fahrlässigkeit haftet PUR je Vertragsjahr begrenzt auf die Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat, mindestens jedoch auf 10.000 Euro.
  3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PUR nicht, ausgenommen Personenschäden.
  4. Außer in den Fällen des Absatzes 1 haftet PUR nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für das Ergebnis einer Verhandlung, für den Inhalt eines vom Kunden geschlossenen Vertrages und für Entscheidungen, die der Kunde auf Ergebnisse der Software stützt, ohne sie nach § 4 Abs. 3 geprüft zu haben.
  5. Für den Verlust von Daten haftet PUR nur in dem Umfang, in dem er bei regelmäßiger Sicherung durch PUR (AVV, Anlage 2) nicht eingetreten wäre.
  6. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  7. Diese Regeln gelten auch für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PUR.

§ 12 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten, vertraulich und verwenden sie nur für diesen Vertrag. Für PUR gehören dazu insbesondere alle hochgeladenen Unterlagen und Ergebnisse.
  2. Das gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, die die Partei nachweislich schon vorher kannte oder unabhängig entwickelt hat, oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss; im letzten Fall informiert sie die andere Partei, soweit zulässig.
  3. Die Weitergabe an Dienstleister, die zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (AVV, Anlage 3), ist erlaubt.
  4. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden regelt der AVV. Über die Verarbeitung, für die PUR selbst verantwortlich ist (etwa Kontoverwaltung, Abrechnung, Sicherheit der Software), informiert die Datenschutzerklärung unter vertrag-pur.com/datenschutz.

§ 14 Laufzeit, Kündigung, Daten nach Vertragsende

  1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit in Textform kündigen. Laufende Jahrespakete bleiben davon unberührt und enden zum Ende ihres Vertragsjahres (§ 7 Abs. 6); bis dahin besteht der Nutzungsvertrag fort.
  2. PUR kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, frühestens jedoch zum Ende eines laufenden Vertragsjahres eines Jahrespakets. Kündigt PUR, ohne dass der Kunde dazu Anlass gegeben hat, erstattet PUR für nicht genutzte Analysen aus Kontingenten, die noch gültig sind, das anteilige Entgelt.
  3. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für PUR ist insbesondere ein schwerwiegender oder trotz Abmahnung fortgesetzter Verstoß gegen § 6.
  4. Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Verträge und Ergebnisse im Word-Format exportieren. Auf Verlangen in Textform, das bis spätestens 30 Tage nach Vertragsende eingehen muss, stellt PUR ihm seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Danach löscht PUR die Daten des Kunden nach § 10 AVV. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere für Rechnungen nach § 132 BAO) bleiben unberührt.
  5. Der Kunde kann jederzeit verlangen, seine Daten zu einem anderen Anbieter zu übertragen; PUR unterstützt ihn dabei im Umfang des Absatzes 4 und der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  6. Der Kunde kann einzelne Verträge und sein Konto jederzeit in der Software löschen. Gelöscht werden dabei sofort alle zugehörigen Unterlagen, Ergebnisse und Zugänge eingeladener Personen; verbrauchte Analysen werden nicht erstattet. Das Löschen des Kontos ist eine Kündigung nach Absatz 1 mit sofortiger Wirkung: laufende Jahrespakete enden damit, und nicht genutzte Analysen verfallen ohne Erstattung. Löscht der Inhaber einer Organisation sein Konto, endet die Organisation.

§ 15 Änderungen dieser AGB

  1. PUR kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, der eingesetzten Technik oder Dienstleister, oder neue Funktionen. Leistungsumfang und Preise bereits gekaufter Kontingente ändert PUR auf diesem Weg nicht.
  2. Eine geänderte Fassung wird dem Kunden vor ihrem Inkrafttreten in der Software angezeigt. Der Kunde nimmt sie mit einem Haken an, bevor er die Software weiter nutzt. Nimmt er sie nicht an, gilt für ihn die bisherige Fassung bis zum Ende seiner gekauften Kontingente; PUR kann den Nutzungsvertrag dann nach § 14 Abs. 2 kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht. PUR kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
  3. Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht die Software einen eigenen Weg vorsieht.
  4. Vertragssprache ist Deutsch. Eine Übersetzung dient nur der Information.
  5. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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