glossar

Vertragsbegriffe, die du im Einkauf brauchst.

Was die Begriffe im Lieferantenvertrag bedeuten und was sie für dich heißen. Wo Deutschland und Österreich unterschiedlich regeln, steht beides da, mit Link auf das Gesetz.

25 Begriffe · Stand 23. September 2026

A

Abnahme

Mit der Abnahme erklärst du, dass eine Leistung im Wesentlichen so erbracht ist wie vereinbart. Bei Anlagen und Maschinen hängt daran oft die Schlusszahlung, deshalb lohnt es sich, im Vertrag festzulegen, was geprüft wird, zum Beispiel ein Probelauf mit definierter Leistung.

DEBeim Werkvertrag ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet, wegen unwesentlicher Mängel darf er sie nicht verweigern (§ 640 BGB). Wird eine Maschine eigens für dich hergestellt und geliefert, gilt nach § 650 BGB trotzdem Kaufrecht.

Abwehrklausel

Eine Klausel in deinen Einkaufsbedingungen, nach der die AGB des Lieferanten nicht gelten sollen. Schicken beide Seiten ihre Bedingungen, gelten nur die Klauseln, die übereinstimmen, für den Rest gilt das Gesetz. Wer sich auf die eigenen AGB verlässt, bekommt dann oft das Gesetz statt der eigenen Regel.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auch: Einkaufsbedingungen, Verkaufsbedingungen

Vorformulierte Bedingungen, die eine Seite für viele Verträge verwendet und der anderen stellt. Was einzeln ausgehandelt wurde, zählt nicht dazu. Deshalb lohnt es sich festzuhalten, welche Klauseln du wirklich verhandelt hast.

DEDie Definition steht in § 305 Abs. 1 BGB. Zwischen Unternehmen gilt die Inhaltskontrolle nur eingeschränkt, zentral bleibt § 307 BGB (§ 310 Abs. 1 BGB).

ATUngewöhnliche, nachteilige Bestimmungen werden nicht Vertragsinhalt, wenn du mit ihnen nicht rechnen musstest und nicht darauf hingewiesen wurdest (§ 864a ABGB). Gröblich benachteiligende Nebenbestimmungen in AGB sind nichtig (§ 879 Abs. 3 ABGB).

C

Change of Control

Eine Klausel, die dir Rechte gibt, wenn der Lieferant den Eigentümer wechselt, zum Beispiel ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist sie bei Lieferanten, von denen du abhängig bist, etwa bei Ersatzteilen oder Software für eine Anlage.

E

Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant bleibt Eigentümer der Ware, bis du vollständig bezahlt hast. Für dich zählt vor allem, wie weit der Vorbehalt reicht: ob du die Ware schon verarbeiten oder weiterverkaufen darfst und was dann mit den Forderungen passiert.

DENach § 449 Abs. 1 BGB geht das Eigentum im Zweifel erst mit der vollständigen Zahlung über.

Ersatzteilversorgung

Die Zusage des Lieferanten, Ersatzteile für eine bestimmte Zeit nach der Lieferung bereitzuhalten. Damit du dich darauf verlassen kannst, gehört die Zusage ausdrücklich in den Vertrag. Bei einer Maschine, die zehn Jahre laufen soll, gehören Dauer, Lieferzeit und Preisbindung der Teile hinein.

G

Garantie

Ein Versprechen, das über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgeht, zum Beispiel eine zugesicherte Verfügbarkeit einer Anlage. Was sie abdeckt, steht allein in der Garantieerklärung. Prüf deshalb genau, was garantiert ist, wie lange und was du bei einem Garantiefall bekommst.

DEDie Garantie tritt nach § 443 BGB neben die gesetzlichen Mängelansprüche und ersetzt sie nicht.

Gefahrübergang

Der Zeitpunkt, ab dem du das Risiko trägst, wenn die Ware zufällig beschädigt wird oder untergeht. Bei einer teuren Anlage macht es einen großen Unterschied, ob das beim Verladen im Werk des Lieferanten passiert oder erst nach der Montage bei dir.

DEOhne andere Vereinbarung geht die Gefahr mit der Übergabe über (§ 446 BGB). Vereinbarte Incoterms legen den Punkt oft anders fest.

Gerichtsstandsvereinbarung

Die Klausel, die festlegt, vor welchem Gericht ein Streit ausgetragen wird. Ein Gerichtsstand am Sitz des Lieferanten im Ausland macht jeden Streit für dich teurer, auch wenn du im Recht bist.

DEUnter Kaufleuten ist eine solche Vereinbarung nach § 38 Abs. 1 ZPO zulässig.

Geschäftsgeheimnis

Auch: NDA, Geheimhaltungsvereinbarung

Eine Information, die nicht allgemein bekannt ist, deshalb wirtschaftlichen Wert hat und durch angemessene Maßnahmen geschützt wird. Den gesetzlichen Schutz bekommst du nur, wenn du selbst etwas für die Geheimhaltung tust. Eine Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Lieferanten ist eine solche Maßnahme.

DEDefinition in § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz.

ATDefinition in § 26b UWG, mit derselben Voraussetzung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen.

Gewährleistung

Auch: Mängelhaftung, Mängelansprüche

Deine gesetzlichen Rechte, wenn die gelieferte Sache bei Übergabe einen Mangel hat. Lieferanten kürzen die Fristen in ihren Bedingungen gern. Bei einer Maschine, deren Fehler sich oft erst im Dauerbetrieb zeigen, ist die Frist eine der wichtigsten Stellen im Vertrag.

DEFür bewegliche Sachen verjähren die Ansprüche in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB).

ATDer Mangel muss innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe hervorkommen, geltend machen kannst du ihn bis drei Monate danach (§ 933 Abs. 1 und 3 ABGB). Die Parteien dürfen die Fristen verkürzen oder verlängern (§ 933 Abs. 4 ABGB).

H

Haftungsbegrenzung

Auch: Haftungsausschluss, Haftungshöchstbetrag

Eine Klausel, die begrenzt, wofür und bis zu welchem Betrag der Lieferant für Schäden einsteht. Häufig ist eine Obergrenze in Höhe des Auftragswerts oder der Ausschluss von Folgeschäden wie Produktionsausfall. Rechne gegen, was ein Stillstand bei dir kostet, bevor du so eine Grenze akzeptierst.

DEDie Haftung für Vorsatz kann nach § 276 Abs. 3 BGB nicht im Voraus ausgeschlossen werden.

Höhere Gewalt

Auch: Force Majeure

Ereignisse von außen, die keine Seite beherrscht und die eine Lieferung verhindern, etwa Naturkatastrophen. Achte darauf, wie weit der Lieferant den Begriff fasst. Stehen dort auch Rohstoffmangel oder Streiks bei Vorlieferanten, trägst am Ende du deren Risiko. Gut ist eine Pflicht, dich sofort zu informieren, und ein Kündigungsrecht nach einer festen Dauer.

I

Incoterms®

Standardisierte Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer. Ein Kürzel wie EXW, FCA oder DAP regelt, wer den Transport bezahlt und wann das Risiko auf dich übergeht. Nenne immer auch die Fassung und den Ort, zum Beispiel „FCA Werk Linz, Incoterms® 2020“.

K

Kündigung aus wichtigem Grund

Auch: außerordentliche Kündigung

Das Recht, einen laufenden Vertrag ohne Frist zu beenden, wenn dir das Festhalten nicht mehr zuzumuten ist. Im Vertrag lohnt es sich, typische Gründe zu benennen, etwa wiederholte Lieferverzüge, damit im Ernstfall nicht darüber gestritten wird.

DEGeregelt in § 314 BGB. Du musst innerhalb angemessener Frist kündigen, nachdem du vom Grund erfahren hast.

M

Mängelrüge

Die Anzeige an den Lieferanten, dass die Ware einen Mangel hat. Zwischen Unternehmen musst du die Ware nach Lieferung prüfen und Mängel rasch melden, sonst verlierst du deine Rechte. Die Frist ist kurz, darum gehört die Wareneingangsprüfung in den Ablauf.

DENach § 377 HGB musst du unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen und rügen.

ATNach § 377 UGB musst du Mängel binnen angemessener Frist anzeigen.

N

Nacherfüllung

Auch: Verbesserung, Austausch, Nachbesserung

Das erste Recht bei einem Mangel: Der Lieferant repariert oder liefert eine mangelfreie Sache. Erst wenn das scheitert, kommen Preisminderung oder Rücktritt in Frage. Wichtig für dich sind Fristen, bis wann nachgebessert sein muss, und wer die Kosten für Aus- und Einbau trägt.

DENach § 439 Abs. 1 BGB wählst du zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache.

ATNach § 932 ABGB verlangst du zuerst Verbesserung oder Austausch, danach Preisminderung oder Auflösung.

Q

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die höchste Stufe der elektronischen Signatur nach der eIDAS-Verordnung. Sie hat die gleiche Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift. Für die meisten Lieferverträge brauchst du sie nicht, wichtig wird sie, wenn Gesetz oder Vertrag Schriftform verlangen.

DEDie gesetzliche Schriftform kann durch die elektronische Form mit QES ersetzt werden (§ 126a BGB).

ATEine QES erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit nach § 886 ABGB (§ 4 Abs. 1 SVG).

R

Rahmenvertrag

Ein Vertrag, der die Bedingungen für viele spätere Einzelbestellungen festlegt, etwa Preise, Lieferzeiten und Haftung. Die einzelnen Abrufe verweisen dann nur noch darauf. Prüf, ob der Rahmenvertrag eine Mindestabnahme enthält und was passiert, wenn du sie nicht erreichst.

S

Salvatorische Klausel

Die Klausel am Ende fast jedes Vertrags: Ist eine Bestimmung unwirksam, soll der Rest trotzdem gelten. Sie verhindert, dass der ganze Vertrag an einer einzigen fehlerhaften Stelle hängt.

DEOhne sie ist nach § 139 BGB im Zweifel das ganze Geschäft nichtig, wenn ein Teil nichtig ist.

Schriftformklausel

Die Vereinbarung, dass Änderungen am Vertrag schriftlich erfolgen müssen. Sie soll verhindern, dass mündliche Zusagen am Telefon den Vertrag ändern. Halte trotzdem jede Absprache mit dem Lieferanten schriftlich fest.

DEBei vereinbarter Schriftform genügt im Zweifel auch eine telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB).

U

UN-Kaufrecht (CISG)

Ein Übereinkommen der Vereinten Nationen für grenzüberschreitende Warenkäufe. Kaufst du im Ausland und steht im Vertrag nur „es gilt deutsches Recht“, ist das UN-Kaufrecht als Teil des deutschen Rechts automatisch mit dabei. Willst du allein das nationale Recht, musst du das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausschließen.

V

Vertragsstrafe

Auch: Pönale, Konventionalstrafe

Ein fester Betrag, den der Lieferant zahlt, wenn er zu spät oder schlecht liefert, ohne dass du den Schaden im Einzelnen nachweisen musst. Üblich ist ein Prozentsatz pro Woche Verzug mit einer Obergrenze. Prüf, ob du darüber hinaus Schadenersatz verlangen kannst.

DEHat ein Kaufmann die Strafe im Betrieb seines Handelsgewerbes versprochen, kann sie das Gericht nicht herabsetzen (§ 348 HGB).

ATDas Gericht kann eine überhöhte Konventionalstrafe mäßigen (§ 1336 ABGB). Seit 2007 gilt das auch zwischen Unternehmern, und das Mäßigungsrecht lässt sich vertraglich nicht ausschließen.

Verzugszinsen

Zinsen, die fällig werden, wenn eine Zahlung zu spät kommt. Im Einkauf bist meist du der Schuldner, deshalb lohnt der Blick auf die Zahlungsbedingungen des Lieferanten. Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich.

DEZwischen Unternehmen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, dazu eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).

ATZwischen Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), dazu 40 Euro Pauschale für Betreibungskosten (§ 458 UGB).

Z

Zahlungsziel

Auch: Zahlungsfrist, Skonto

Die Frist, in der du eine Rechnung bezahlen musst, oft verbunden mit Skonto bei früher Zahlung. Lange Zahlungsziele schonen deine Liquidität, das Gesetz setzt ihnen zwischen Unternehmen aber Grenzen.

DEMehr als 60 Tage sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig sind (§ 271a Abs. 1 BGB). In AGB gelten mehr als 30 Tage im Zweifel als unangemessen lang (§ 308 Nr. 1a BGB).

ATEin Zahlungsziel bis 60 Tage ist nie grob nachteilig. Was darüber liegt, wird daran gemessen, ob es den Gläubiger grob benachteiligt (§ 459 UGB).

Zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand der Rechtslage: 23. September 2026. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt.

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