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Zahlungsziel verhandeln: Wo das Gesetz die Grenze zieht

Ein langes Zahlungsziel schont deine Liquidität. Wie weit du damit gehen kannst, regelt das Gesetz genauer, als viele denken.

5 Min. Lesezeit · Stand 23. September 2026

Kurzfassung

In Deutschland ist ein Zahlungsziel über 60 Tage nur wirksam, wenn ihr es ausdrücklich vereinbart und es den Lieferanten nicht grob unbillig trifft. In deinen AGB gelten schon mehr als 30 Tage im Zweifel als zu lang. In Österreich ist ein Ziel bis 60 Tage nie grob nachteilig. Zahlst du zu spät, werden in beiden Ländern hohe Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 Euro fällig.

Warum das Zahlungsziel eine Verhandlungsposition ist

Bei einer Maschine verteilt sich der Preis oft auf Anzahlung, Lieferung und Abnahme. Jeder Tag zwischen Leistung und Zahlung ist für dich Liquidität und für den Lieferanten ein Kredit. Das macht das Zahlungsziel zu einem Hebel, den du gegen andere Punkte tauschen kannst, etwa gegen Skonto oder eine höhere Haftungsgrenze.

Die Grenzen in Deutschland

DEEine Vereinbarung, nach der der Lieferant die Zahlung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wurde und für ihn nicht grob unbillig ist (§ 271a Abs. 1 BGB). Dasselbe gilt, wenn die Zeit für Überprüfung oder Abnahme mehr als 30 Tage beträgt (§ 271a Abs. 3 BGB).

DEStrenger ist es in deinen Einkaufsbedingungen. Dort gilt eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen nach Empfang der Gegenleistung im Zweifel als unangemessen lang, eine Überprüfungs- oder Abnahmefrist von mehr als 15 Tagen ebenso (§ 308 Nr. 1a und 1b BGB). Diese Regeln gelten auch gegenüber Unternehmen, weil § 310 Abs. 1 BGB sie nicht ausnimmt. Ein langes Ziel verhandelst du deshalb besser einzeln und hältst das schriftlich fest.

Die Grenzen in Österreich

ATEine Vertragsbestimmung über den Zahlungstermin oder die Zahlungsfrist ist nichtig, wenn sie den Gläubiger grob benachteiligt. Ein Zahlungsziel bis 60 Tage ist dabei nie grob nachteilig. Ein vollständiger Ausschluss von Verzugszinsen gilt immer als grob nachteilig (§ 459 UGB).

ATOb ein längeres Ziel hält, hängt davon ab, wie weit es von redlicher Geschäftspraxis abweicht, ob es einen sachlichen Grund gibt und um welche Leistung es geht (§ 459 UGB).

Wenn du zu spät zahlst

DEDu kommst spätestens in Verzug, wenn du nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlst (§ 286 Abs. 3 BGB). Zwischen Unternehmen beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, dazu kommt eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).

ATBei verspäteter Zahlung beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Der Gläubiger kann zusätzlich 40 Euro als Entschädigung für Betreibungskosten verlangen (§ 458 UGB).

Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlichen die Deutsche Bundesbank und die Oesterreichische Nationalbank. Er ändert sich zum Halbjahr, schau deshalb dort nach, bevor du rechnest.

So nutzt du das in der Verhandlung

Kopple die Schlusszahlung an die erfolgreiche Abnahme und beschreibe, was die Abnahme umfasst. So zahlst du für eine Anlage, die läuft. Halte dabei die Abnahmefrist im Blick, denn auch sie hat in Deutschland gesetzliche Grenzen.

Verlangt der Lieferant eine hohe Anzahlung, frag nach einer Sicherheit, etwa einer Anzahlungsbürgschaft seiner Bank. Ein längeres Zahlungsziel vereinbarst du am besten ausdrücklich und einzeln im Vertrag.

Quellen

Zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand der Rechtslage: 23. September 2026. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt.

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